Mundhygiene - bva.at

Mundhygiene. Ab 1.7.2018 haben Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Jahr Anspruch auf Mundhygiene. Während einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen. Die Behandlung kann direkt bei Vertragszahnärzten erfolgen.

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