Glücksspiel - stmi.bayern.de

Glücksspiel. Lotterien, Sport- und Pferdewetten sowie Casinospiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden; gleiches gilt für das Betreiben von Spielautomaten in Spielhallen. Einzelheiten sind im Glücksspielstaatsvertrag der Länder und im bayerischen Ausführungsgesetz geregelt. Das ...

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