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von Betrieben, die Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG herstellen oder in Verkehr bringen (Tierdiagnostika), von Unternehmen, die Arzneimittel lagern oder transportieren, der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und andere zur Heilkunde befugte Personen

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