Arzneimittel - rp.baden-wuerttemberg.de
von Betrieben, die Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG herstellen oder in Verkehr bringen (Tierdiagnostika), von Unternehmen, die Arzneimittel lagern oder transportieren, der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und andere zur Heilkunde befugte Personen